Arbeitskreis klassische Homöopathie Chiemgau


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Satzung

1. Titel
Arbeitskreis Klassische Homöopathie Chiemgau.de

2. Prinzip
Eigenständig und unabhängig tätiger Arbeitskreis, der seine organisatorischen Belange selbständig löst.

3. Organisationsform
Arbeitskreis mit einem Mindestmaß an verwaltungstechnischem Aufwand. Ein Team von mindestens fünf Personen ist verantwortlich für die Vorbereitung der jeweiligen Treffen.

4. Definition
Gründung eines Arbeitskreises, der seine vorrangige Aufgabe darin sieht, interessierte Menschen über Wesen und Wirkungsweise klassischer Homöopathie aufzuklären, die Mitglieder des Arbeitskreises sollen in der Lage sein, Homöopathie in einem klar definierten Rahmen (d.h. ausschließlich für den Notfall im häuslichen Bereich) verantwortungsvoll anzuwenden. Zudem versucht der Arbeitskreis über Möglichkeiten und Formen der homöopathischen Erstversorgung zu informieren und deren Grenzen aufzuzeigen. Als Langzeitziel wird ein besseres Verständnis für die klassische Homöopathie als ganzheitliche Behandlungsmethode angestrebt.

5. Motivation - Rechtfertigung
Aufgrund der immer größer werdenden Nachfrage klassisch homöopathisch interessierten Laien, der eine relativ geringe Zahl so arbeitender Ärzte und Heilpraktiker gegenübersteht, sehen wir die Aufgabe des Arbeitskreises vorrangig in:

  • Aufklärung über das Wesen und die Wirkungsweise der klassischen Homöopathie.
  • Vermittlung der homöopathischen Grundgesetze.
  • Unterscheidung zwischen klassischer Homöopathie und allgemeiner Homöopathie/Naturheilverfahren.
  • Kennenlernen des Menschen in seiner Ganzheit (homöopathisches Verständnis von Gesundheit und Krankheit, Heilungsverlauf und Heilung).
  • Besprechung interessanter Fragen zur Ernährung und zu gesunder Lebensweise.


6. Mitgliedschaft
Der Arbeitskreis ist für jeden zugänglich, der sich seinen Zielen und Inhalten verpflichtet weiß, bereit ist, aktiv mitzuarbeiten und die Satzung in der bestehenden Form akzeptiert. Zielgruppe sind Personen, die in klassisch homöopathischer Behandlung sind bzw. sich für die klassische Homöopathie interessieren. Die Mitglieder sind mit der Weitergabe persönlicher Daten innerhalb des Arbeitskreises einverstanden und unterliegen der Schweigepflicht. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre, die Zustimmung der Eltern vorausgesetzt. Die Aufnahme in den Arbeitskreis kann durch mündliche Anfrage erfolgen und wird durch Eintragung in eine Mitgliederliste bestätigt. Die Mitglieder werden mit Namen und Anschrift eingetragen. Der Austritt aus dem Arbeitskreis wird dem Organisationsteam mitgeteilt.

Die Mitgliedschaft wird aufgelöst:

  • Wenn ein Arbeitskreismitglied (außer zugelassene Therapeuten) entgeltlich oder unentgeltlich andere Personen homöopathisch behandelt, weil hierdurch die Kompetenz der Laien überschritten und somit Gesundheit und Leben Dritter gefährdet wird.
  • Durch jedes weitere Verhalten, das den Interessen und Zielen des Arbeitskreises entgegengesetzt ist.
  • Die Mitgliedschaft kann durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit beendet werden.


Zur Abwicklung organisatorischer Belange wird beim ersten Treffen nach der Gründungsversammlung eine Gruppe von mindestens fünf Personen durch Abstimmung aller Mitglieder bestimmt. Die anfallenden Aufgaben teilt diese Gruppe eigenverantwortlich unter sich auf. Es ist der ausdrückliche Wunsch des Initiators, dass dieser Arbeitskreis mit einem Mindestmaß an verwaltungstechnischem und organisatorischem Aufwand auskommt, sich aber um so mehr durch ein hohes Maß an persönlichem Engagement, Spontaneität und Interesse auszeichnet. Jede Form von einer späteren "Institutionalisierung" widerspricht der ursprünglichen Idee.

7. Finanzierung
Der Arbeitskreis lehnt es ab, größere Beträge in Form von Festgeldern zu besitzen. Aus diesem Grund wird darauf verzichtet, einen festen Mitgliedsbeitrag zu erheben. Anfallende Material-, Raum- und Honorarkosten werden zu Beginn der jeweiligen Treffen bzw. Veranstaltungen auf die Teilnehmerzahl umgerechnet. Bei Veranstaltungen mit auswärtigen Dozenten sind Anmeldungen grundsätzlich verpflichtend, um entstehende Kosten abzudecken.

8. Methodik
Der Arbeitskreis trifft sich in regelmäßigen Abständen von acht Wochen bei einer Dauer von jeweils vier Stunden. Die Treffen finden von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Terminänderungen, bzw. Sonderveranstaltungen werden jeweils rechtzeitig bekanntgegeben.





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